Nach dem Crash beim Formel-1-Rennen in Silverstone: Red Bull macht Gebrauch vom Recht auf Überprüfung
+++ 29. Juli 2021: Die Rennkommissare haben Red Bulls Antrag auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens rund um den Crash zwischen Lewis Hamilton und Max Verstappen in Silverstone abgelehnt. Begründung: Red Bull habe keine signifikanten und relevante neuen Beweise vorgelegt.
Hintergrund: Red Bull hat offenbar keine neuen Fakten auf den Tisch gebracht, sondern bereits bekannte Daten neu aufgearbeitet.
Entsprechend vorgelegt wurden:
1. Grafiken, die von Red Bull erstellt wurden, „abgeleitet von GPS-Daten der in den Unfall in Kurve 9 verwickelten Fahrzeuge“
2. Grafiken, die von Red Bull erstellt wurden, „die von GPS-Daten abgeleitet wurden, um verschiedene angebliche Vergleiche der Linienwahl aufzuzeigen“, die Hamilton im Duell gegen Charles Leclerc in Runde 50 gefahren ist.
3. Grafiken, die von Red Bull erstellt wurden, „die angebliche Rundensimulationen des Vorfalls zeigten“.
4. Grafiken, die von Red Bull erstellt wurden, „die eine ‚Wiederholung von Hamiltons Linie in Runde 1 in Silverstone am 22. Juli 2021‘ zeigen sollen – basierend auf einer Runde, die angeblich von einem anderen Fahrer (Alexander Albon) gefahren wurde“.
Heißt also: Red Bull hat offenbar Ex-Pilot Alex Albon auf die Strecke in Silverstone geschickt, um Hamiltons Linie zu simulieren.
Den Rennkommissaren hat das nicht ausgereicht. Entsprechend wird der Fall endgültig geschlossen. Brisant bleibt eine Passage im Dokument, wonach Red Bull „besorgniserregende“ Mutmaßungen ins Plädoyer eingebracht hat.
Das ist Wasser auf die Mühlen von Mercedes. Das Weltmeisterteam meldete sich anschließend in den sozialen Medien zu Wort: „Wir hoffen, dass diese Entscheidung das Ende einer konzertierten Aktion des Red Bull Racing-Managements ist, den guten Namen und die sportliche Integrität von Lewis Hamilton einzutrüben – was auch die Dokumente nahelegen, die für das erfolglose Recht auf Überprüfung eingereicht wurden.“
+++ 27. Juli 2021: Den Heimsieg beim GP Großbritannien hat Lewis Hamilton noch nicht sicher… Hintergrund: Nach der Berührung zwischen dem Briten und seinem WM-Rivalen Max Verstappen hat Red Bull am vergangenen Freitag eine Neubewertung der Zehn-Sekunden-Strafe gegen Hamilton beim Automobil-Weltverband FIA beantragt. Das hat die FIA heute offiziell bestätigt.
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Brisant: Der Verband rollt das Thema tatsächlich neu auf. Hintergrund: Der offizielle Sportkodex der FIA beinhaltet das sogenannte „Recht auf Überprüfung“. Davon hat das Verstappen-Team nun Gebrauch gemacht. Denn: Aus Sicht von Red Bull war die Strafe für Hamilton zu milde. Bei einer Neubewertung will man zusätzliche Beweise vorlegen, die zeigen: Der Brite habe den Crash bewusst in Kauf genommen.
Wie geht es nun weiter? Mercedes und Red Bull wurden zu einer Anhörung bei den Rennkommissaren vorgeladen, die am kommenden Donnerstag (29. Juli) um 16 Uhr vor dem Grand Prix von Ungarn per Videokonferenz stattfinden soll. Dabei handelt es sich um dieselben Schiedsrichter, die auch in Silverstone schon ein Urteil gefällt haben.
Beide Teams dürfen insgesamt drei Teilnehmer benennen, darunter den jeweiligen Teammanager.
Gut möglich, dass Red Bull sich nun auf Aussagen von Max Verstappen beruft. Der Niederländer stand bei der Erstbewertung des Crashs nicht zur Verfügung, weil er im Medical Center und später im Krankenhaus untersucht wurde. Allerdings wird der Fall nur dann auch offiziell neu verhandelt, wenn die FIA die neuen Beweise als relevant und signifikant einstuft.
„In Übereinstimmung mit Art. 14 des Internationalen Sportkodex und im Anschluss an den von Red Bull Racing Honda am 23. Juli 2021 eingereichten Antrag auf Überprüfung sind der Teamchef und die vom Wettbewerber gewünschten Zeugen, insgesamt bis zu drei Teilnehmer einschließlich des Teamchefs, verpflichtet, am Donnerstag, dem 29. Juli 2021, um 16.00 Uhr MESZ per Videokonferenz zu erscheinen.“
„Die Namen und Positionen aller Teilnehmer, deren Teilnahme der Wettbewerber zu beantragen beabsichtigt, sind schriftlich bis spätestens 17:00 Uhr MESZ am Mittwoch, 28. Juli 2021, an das Sekretariat der Rennkommissare zu übermitteln.“
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